Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise für die bestehenden Kindertageseinrichtungen sowie für die sich in Umsetzung befindliche, beschlossene Maßnahme (Anlagen 1+2) für das Kindergartenjahr 2022/2023 festzulegen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus einstimmig beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2022 zu beantragen.