Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Ev. Freikirchlichen Sozialwerks und Bericht zur Arbeit des Jucas    
Ö 5  
Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2022/2023 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
0008/2022  
Ö 6  
Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2022/2023 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
Enthält Anlagen
0009/2022  
Ö 7  
Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz)
0040/2022  
Ö 8  
Qualitätsstandards im Allgemeinen Sozialen Dienst Personalbemessung mittels PeB Tool
0047/2022  
Ö 9  
Überleitung des Förderprogramms "Soziale Arbeit an Schulen" durch das Förderprogramm "Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW" zum 01.01.2022
0043/2022  
Ö 10  
Jugendhilfe in Zeiten von Corona
0044/2022  
Ö 11  
Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Enthält Anlagen
0045/2022  
Ö 12  
Sachstandsbericht Sachgebiet Jugendförderung
Enthält Anlagen
0046/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
 

   
    03.03.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Frau Katja Töbelmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Auf Anfrage erläutert die Verwaltung die bisherigen Nutzungserfahrungen mit dem Jugendfreizeitplatz. Der Platz wird von den verschiedenen Altersgruppen sehr gut angenommen. Da es kein Spielplatz ist, wird die Nutzung auf Empfehlung aus Sicherheitsgründen ab 8 Jahren zugelassen. Für die Altersgruppe unter 8 Jahren sind zahlreiche Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet als Alternative vorhanden. An bestimmten Feiertagen ist keine Nutzung der Fläche vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das erstellte Nutzungskonzept einmal jährlich überprüft und mit allen betroffenen Gruppen dem Bedarf angepasst wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Ö 13  
Anfragen    
Ö 13.1  
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und SPD; Sachstandsbericht zur Standortsuche sowie eines Betreibers für eine neu Kindertagesstätte
Enthält Anlagen
0049/2022  
Ö 14  
Verschiedenes