Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat, die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ zu beschließen und den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen einzusetzen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ und setzt den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen ein.
04.09.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 9 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den folgenden Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ und setzt den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen ein.
18.09.2023 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen und einer Gegenstimme der AfD die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ und setzt den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen ein.