Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
Beschulssvorschlag HuF:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
04.09.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 12 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einmütig, mit einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
11.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
18.09.2023 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.