Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 23.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0223/2023  
Ö 4  
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung von SD.Net
0237/2023  
Ö 5  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 GO NRW
Enthält Anlagen
0236/2023  
Ö 6  
Stellenplan 2022/2023 - 5. Änderung
0232/2023  
Ö 7  
Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Enthält Anlagen
0218/2023  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

a)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 345.769.414,96, die Summe der Erträge auf 106.754.882,18 und die Summe der Aufwendungen auf 100.837.502,82 €.

 

 

b)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.917.379,36 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage steigt damit zum 01.01.2021 auf 92.035.868,83 €. Der Betrag der Ausgleichsrücklage bleibt unverändert bei 1.348.392,00 €.

 

 

c)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW derrgermeisterinr das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

 


 

   
    23.10.2023 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

 

a)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 345.769.414,96, die Summe der Erträge auf 106.754.882,18 und die Summe der Aufwendungen auf 100.837.502,82 €.

 

 

b)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.917.379,36 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage steigt damit zum 01.01.2021 auf 92.035.868,83 €. Der Betrag der Ausgleichsrücklage bleibt unverändert bei 1.348.392,00 €.

 

 

gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW derrgermeisterinr das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

 

Ö 8  
Interkommunaler Kulturentwicklungsplan Burscheid/Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0220/2023  
Ö 9  
Aktualisierung der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0187/2023  
Ö 10  
Kostensteigerung im Bauprojekt Feuerwehr Dabringhausen - Freigabe weiterer Mittel
0228/2023  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     4. Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2024      
N 2     Krankenhaus Wermelskirchen GmbH hier: Abschluss eines Betrauungsaktes      
N 3     Verlängerung einer Bürgschaft      
N 4     Grundstücksangelegenheit      
N 5     Verschiedenes