Der Rat der Stadt nimmt gem. § 25 Abs. 1 S. 2 Kommunalhaushaltsverordnung die Mehrkosten in Höhe von 561.000 € bei der Maßnahme I01122105 Neubau Feuerwehrgerätehaus zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt, Einsparungen bei der Maßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße im Haushaltsjahr 2023 als Deckung in Anspruch zu nehmen.
17.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschussnimmt gem. § 25 Abs. 1 S. 2 Kommunalhaushaltsverordnung die Mehrkosten in Höhe von 561.000 € bei der Maßnahme I01122105 Neubau Feuerwehrgerätehaus zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, Einsparungen bei derMaßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße im Haushaltsjahr 2023 als Deckung zu beschließen.
23.10.2023 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 25 Abs. 1 S. 2 Kommunalhaushaltsverordnung die Mehrkosten in Höhe von 561.000 € bei der Maßnahme I01122105 Neubau Feuerwehrgerätehaus zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, Einsparungen bei der Maßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße im Haushaltsjahr 2023 als Deckung in Anspruch zu nehmen.