Die beigefügte, entsprechend § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
23.10.2023 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die beigefügte, entsprechend § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW,einstimmig genehmigt.