Tagesordnung - 17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: 17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 26.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2003
RAT/0269/2003  
Ö 5  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2003
Enthält Anlagen
RAT/0266/2003  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/0243/2003  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
Enthält Anlagen
RAT/0239/2003  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 3,86 €  (bisher 3,64 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,53 €  (bisher 2,39 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,33 €  (bisher 1,25 €),

 

b)      die  17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    26.11.2003 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    15.12.2003 - Rat der Stadt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

                         

                         

Ö 8     Aktualisierung und Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK)      
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2004 einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
RAT/0268/2003  
Ö 10  
Entscheidung zur künftigen Verfahrensweise bei gemeinsamen Grundstücksanschlüssen
RAT/0179/2003  
Ö 11     Sachstandsbericht Große Dhünn-Talsperre hier: mündlicher Bericht      
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Umschuldung von Darlehen      
N 3     Aufnahme von Krediten      
N 4     Kanalisierung der Ortslagen Hoffnung, Vorderhufe, Hinterhufe hier: Vergabe der Pumpstationen an die Fa. Jung Pumpen      
N 5     Verschiedenes