Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt:
Vollanschluss (je cbm) 3,86
€ (bisher 3,64 €)
Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,53
€ (bisher 2,39 €)
Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,33 € (bisher 1,25 €),
b)
die 17.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,
c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen.