Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt den
Wirtschaftsplan mit
Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des
Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004
in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes fest.
Der Rat der Stadt beschließt, dass ein
negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.
Eine Ausfertigung der
Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen.