Der Werksausschuss nimmt den von der
Werkleitung dargestellten Sachverhalt zum Übernahmerisiko bei privaten
Sammelleitungen zur Kenntnis. Er beschließt, die vorgetragene Verfahrensweise
als Richtlinie, an die der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen bei
Entscheidungen über das Zulassen eines gemeinsamen Hausanschlusses gebunden
ist.