Einleitung von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen und Hoffnung und als Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen Stolzenberg, Zur Mühle, Wenschebach, Großfrenkhausen, Lindscheid, Haussels, Grünenbäumchen und Dortenhof
Hier: Einleitungsbeschluß
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, auf Grundlage des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
09.02.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr