Einleitung von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen und Hoffnung und als Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen Stolzenberg, Zur Mühle, Wenschebach, Großfrenkhausen, Lindscheid, Haussels, Grünenbäumchen und Dortenhof
Hier: Einleitungsbeschluß
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist den Antrag der UWG-Fraktion
auf Änderung der Beitragssatzung nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen
der Stadt Wermelskirchen in Form der Minderung der Beitragsanteile für die
Beitragspflichtigen zurück.
09.02.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr