a)
Der Rat der Stadt legt die Anzahl der Ausschusssitze in den einzelnen
Ausschüssen einstimmig bei 4
Enthaltungen (3 SPD und Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) gemäß Anlage
1 fest. Die Übersicht ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
b)
Der Rat der Stadt wählt einstimmig gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW in seine
Ausschüsse und Arbeitskreise als Mitglied bzw. als Stellvertreter die in der
beigefügten Anlage 2 genannten Personen.
Bei Verhinderung des persönlichen Stellvertreters eines Ausschussmitgliedes
erfolgt eine Vertretung nach Liste. Die als Anlage 3 dieser
Niederschrift beigefügten Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind
Bestandteil dieser Wahl und werden vom Rat zur Kenntnis genommen.
c)
Die nachfolgende Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Absatz 5 GO
NRW wird gemäß Anlage 4 vom Rat
der Stadt einstimmig bestätigt. Das Zugreifverfahren erfolgte auf die Vorsitze
und stellvertretenden Vorsitze getrennt.