Tagesordnung - 13. Sitzung des Rates der Stadt   

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 28.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Jahresabschluss 2007
RAT/2094/2011  
Ö 4  
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2010
Enthält Anlagen
RAT/2086/2011  
Ö 5  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010
Enthält Anlagen
RAT/2085/2011  
Ö 6  
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2011 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
RAT/2065/2011  
Ö 7  
Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen; 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen "Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Beschluss des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Wermelskirchen c) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt"
Enthält Anlagen
RAT/2061/2011  
Ö 8  
Ausweitung der Vergünstigungen durch den Stadtpass auf den Bereich der Stadtbücherei und die Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport sowie die der Kattwinkelschen Fabrik hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010
RAT/1971/2010-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

   
    23.02.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 6 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Betriebsauschuss Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

 

   
    24.02.2011 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

 

   
    28.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stad

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

   
    28.03.2011 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

Das Mitglied des Rates Herr Klophaus regt an, dass die Verwaltung Gespräche mit Vereinen und der Musikschule aufnimmt, mit dem Ziel, dass diese um Vergünstigungen für Stadtpassinhaber gewähren.

Ö 9  
Neufassung der Satzung des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2060/2011  
Ö 10  
Festlegung des Wahltermins für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2063/2011  
Ö 11  
Haushaltsplanung 2011 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Enthält Anlagen
RAT/2083/2011-1  
Ö 12  
Stellenplanentwurf 2011
Enthält Anlagen
RAT/2056/2011  
Ö 13  
Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wermelskirchen; Ersatzwahl von Mitgliedern/ stv. Mitgliedern
RAT/2084/2011  
Ö 14  
Eratzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/2091/2011  
Ö 15  
Blockhütte Braunsberg / SPD Antrag vom 14.09.2010
RAT/2068/2011  
Ö 16  
Antrag von Herrn Rainer Schneider hier; Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten
Enthält Anlagen
RAT/2100/2011  
Ö 17  
Anfragen    
Ö 18  
Anfrage von Herr Rainer Schneider; zu SWAP-Geschäften
Enthält Anlagen
RAT/2099/2011  
Ö 19  
Verschiedenes