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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
a) die Information zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2010 b) den Controllingbericht zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des IV. Quartals 2010
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2010
a) Ergebnisplan
Der beschlossene Haushaltsplan 2010 weist ein Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 10.750.770 € aus. Die tatsächliche Entwicklung in 2010 weist eine leicht positive Tendenz auf. Es wird mit Verbesserungen in einer Größenordnung von rd. 1 Mio. gerechnet. Ein tabellarischer Vergleich zwischen Haushaltsansatz und Prognose ist als Anlage beigefügt.
Die wesentlichen Veränderungen stellen sich wie folgt dar:
Erträge:
Steuern und ähnliche Abgaben: Bei der Gewerbesteuer beläuft sich das Anordnungssoll zurzeit auf rd. 20,8 Mio. € (Ansatz 18,81 Mio. €). Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass noch größere Zu- oder Abgänge zu verzeichnen sein werden, da noch einige Veranlagungen für das Steuerjahr 2008 offen sind.
Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird der Ansatz von 13,0 Mio. € aller Voraussicht nach erreicht.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Verschiebungen ergeben sich insbesondere für die Maßnahmen des Konjunkturpakets II. Im Übrigen ergeben sich nur geringe Abweichungen
Sonstige Transfererträge: Im Produktbereich 6 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) werden Mehrerträge in Höhe von rd. 60.000 € erwartet.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Mindererträge werden sich insbesondere bei den Erschließungsbeiträgen für abgeschlossene Maßnahmen ergeben, da sich Abrechnungen teilweise verschoben haben. Außerdem werden Mindererträge z. B. bei den Kindergartenbeiträgen und den Baugebühren erwartet.
Kostenerstattungen, Kostenumlagen: Im Bereich der Hilfe zur Erziehung werden Mehrerträge von rd. 160.000 € erwartet. Außerdem sind höhere Erstattungen seitens der KAS zu verzeichnen.
Finanzerträge: Hier ergeben sich Mehrerträge aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer.
Aufwendungen:
Personal- und Versorgungsaufwendungen: Es wird mit Einsparungen in Höhe von rd. 300.000 € gerechnet.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Mehraufwendungen ergeben sich im Bereich der Fahrzeugunterhaltung (insbesondere Bauhof und Rettungsdienst). Außerdem wurden Erschließungsbeiträge für städtische Grundstücke erst in 2010 statt 2009 veranlagt. Im Bereich der K II-Maßnahmen wurden die Mittel bisher nicht in veranschlagter Höhe in Anspruch genommen. Teilweise erfolgten Neuveranschlagungen bzw. Mittelübertragungen.
Abzuwarten bleibt die Entwicklung der Bewirtschaftungskosten (Abrechnung im I. Quartal 2011).
Transferaufwendungen: Aufgrund der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ist mit Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 466.000 € zu rechnen. Die Zuschüsse für die OGATA steigen um rd. 100.000 € aufgrund höherer Fallzahlen. Im Bereich der Jugendhilfe ergeben sich Mehraufwendungen. Auf die DS-Nr. Rat/2051/2011 wird verwiesen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen: Mehraufwendungen gegenüber dem Ansatz ergeben sich insbesondere bei den Versicherungen.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus sind Minderaufwendungen möglich.
b) Entwicklung der Kassenlage:
Es ist seit Mitte 2009 ständig die Aufnahme von Liquiditätskrediten (früher: Kassenkredite) erforderlich, um den Zahlungsverpflichtungen der Stadt nachzukommen. Die Entwicklung der Liquiditätskredite in 2010 ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
Der in der Satzung festgelegte Höchstbetrag an Liquiditätskrediten (30.000.000 €) musste bisher bei weitem nicht ausgeschöpft werden.
c) Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2008 und im Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes am 18.06.2008, eine Neufassung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling beschlossen. Die Richtlinien gelten für die Maßnahmen des Städtischen Haushalts und auch für die des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes, soweit der Gesamtausgabebedarf bei einer Maßnahme über 100.000 € beträgt.
Dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes (im Ausnahmefall, z. B. aus Zeitgründen, dem Rat der Stadt) sind nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-, Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt werden.
Die entsprechende Information erfolgt hiermit nach Ende des IV. Quartals 2010 mittels der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen “Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau- sowie für sonstige Maßnahmen.
Vorschläge der Politik zur Verbesserung der Aussagekraft des Bauinvestitionscontrollings werden in 2011 in Abstimmung zwischen dem Baudezernat und der Kämmerei aufgegriffen.
Anlage/n:
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