Der Rat der Stadt
beschließt die Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage
"Lange Heide" wie folgt:
Gemäß § 5 Abs. 2
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt
Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die
Erschließungsanlage "Lange Heide",und zwar vom Einmündungsbereich zur B 51 bis zum Einmündungsbereich zur
Stichstrasse "Lange Heide" und der hiervon abzweigenden ca. 70 m
langen Stichstrasse ein Abrechnungsabschnitt gebildet.
12.05.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr