Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
20_Haushaltsplanberatung_2016_HuF_160303  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Anpassung der Eintrittsgelder
Enthält Anlagen
RAT/3339/2016  
Ö 4  
Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 11.02.2016: Antrag zum Haushalt 2016: Bereitstellung von 25.000 € für - den Abriss des Gebäudes Berliner Straße 17a - die Nivellierung der unteren Grundstücksfläche und Optimierung der Böschungen, ohne dass hierfür bauliche Sicherungen erforderlich werden - die Schotterung der unteren Grundstücksfläche zur provisorischen Nutzung als Parkplatz
Enthält Anlagen
RAT/3376/2016  
Ö 5  
Errichtung einer Kunstrasenanlage
Enthält Anlagen
RAT/3319/2016-1  
Ö 6  
Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen A) Eilbeschluss zu Projekt und Maßnahmen B) Eilbeschluss zum Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3385/2016  
Ö 7  
Sicherstellung des Brandschutzes im Stadtgebiet Wermelskirchen
RAT/3380/2016  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanung 2016
RAT/3379/2016  
Ö 9  
Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH 1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). 2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Enthält Anlagen
RAT/3372/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stimmt der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, zu.

2.               Der Rat der Stadt stimmt der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, zu.

Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.

 

   
    07.03.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

1.               Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, zuzustimmen.

2.               Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, zuzustimmen.

Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.

   
    14.03.2016 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, einstimmig zu.

2. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu.

Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Mgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.

Ö 10  
Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur KoPart eG
RAT/3387/2016  
Ö 11  
Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters; Einnahmejahr 2015 / Abführungsjahr 2016
Enthält Anlagen
RAT/3386/2016  
Ö 12  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2015
Enthält Anlagen
RAT/3377/2016  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2016: Vermarktung städtischer Grundstücke
Enthält Anlagen
RAT/3388/2016  
Ö 14  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.02.2016: Überarbeitung der Entgelteordnung zur Nutzung städtischer Einrichtungen
Enthält Anlagen
RAT/3389/2016  
Ö 15  
Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2016: Unterbringung von Flüchtlingen
Enthält Anlagen
RAT/3375/2016  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 17  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 66 (9) LBeamtVG NRW      
N 2     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 12 (1) LBeamtVG NRW      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines städtischen Baugrundstücks      
N 4     Grundstücksangelegenheit Flächentausch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW      
N 5     Grundstücksangelegenheit Ankauf von Baugrundstücken      
N 6     Verschiedenes