Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
20_Haushaltsplanberatung_2016_HuF_160303  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Anpassung der Eintrittsgelder
Enthält Anlagen
RAT/3339/2016  
Ö 4  
Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 11.02.2016: Antrag zum Haushalt 2016: Bereitstellung von 25.000 € für - den Abriss des Gebäudes Berliner Straße 17a - die Nivellierung der unteren Grundstücksfläche und Optimierung der Böschungen, ohne dass hierfür bauliche Sicherungen erforderlich werden - die Schotterung der unteren Grundstücksfläche zur provisorischen Nutzung als Parkplatz
Enthält Anlagen
RAT/3376/2016  
Ö 5  
Errichtung einer Kunstrasenanlage
Enthält Anlagen
RAT/3319/2016-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      den Sportplatz Höferhof im Jahr 2017 in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,

 

b)      auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern.

 

Darüber hinaus bleibt das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.   

   
    07.03.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Die Angelegenheit wird in die Fraktionen verwiesen mit der Maßgabe, hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.03.2016 zu entscheiden.

   
    14.03.2016 - Rat der Stadt
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu ändern und wie folgt zu fassen.

 

Das Mitglied des Rates Herr Oliver Platt beantragt den zur Abstimmung gestellten Antrag unter Punkt c wie folgt zu ändern: „Die Nutzer der Sportanlagen verpflichten sich, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von 30.000,00 € in Eigenleistung zu erbringen.“ Diese Änderung des Antrags wird  mit 34 Nein-Stimmen (16 CDU, 8 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, 2 FDP, Herr Springer) bei 7 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 SPD, Herr Müßener) und 8 Ja-Stimmen (5 Bürgerforum, 2 FDP, Frau Hildner) abgelehnt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt getrennte Abstimmung der Punkte a- d.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 13 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 3 Enthaltungen (1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gemäß der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04. Januar 2016 im Zeitraum 2016 bis 2018,

 

b)   einstimmig den Sportplatz Höferhof ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage beziehungsweise Sacheinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00  pro Jahr in Eigenleitung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit der Summe von € 150.000,00 sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gemäß der Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

 

c)mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 10 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 6 Enthaltungen (1 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den große Tennenplatz im Eifgen ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,00, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gemäß Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

 

d) einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Sportstätte Tente aufzugeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

Ö 6  
Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen A) Eilbeschluss zu Projekt und Maßnahmen B) Eilbeschluss zum Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3385/2016  
Ö 7  
Sicherstellung des Brandschutzes im Stadtgebiet Wermelskirchen
RAT/3380/2016  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanung 2016
RAT/3379/2016  
Ö 9  
Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH 1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). 2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Enthält Anlagen
RAT/3372/2016  
Ö 10  
Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur KoPart eG
RAT/3387/2016  
Ö 11  
Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters; Einnahmejahr 2015 / Abführungsjahr 2016
Enthält Anlagen
RAT/3386/2016  
Ö 12  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2015
Enthält Anlagen
RAT/3377/2016  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2016: Vermarktung städtischer Grundstücke
Enthält Anlagen
RAT/3388/2016  
Ö 14  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.02.2016: Überarbeitung der Entgelteordnung zur Nutzung städtischer Einrichtungen
Enthält Anlagen
RAT/3389/2016  
Ö 15  
Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2016: Unterbringung von Flüchtlingen
Enthält Anlagen
RAT/3375/2016  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 17  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 66 (9) LBeamtVG NRW      
N 2     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 12 (1) LBeamtVG NRW      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines städtischen Baugrundstücks      
N 4     Grundstücksangelegenheit Flächentausch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW      
N 5     Grundstücksangelegenheit Ankauf von Baugrundstücken      
N 6     Verschiedenes