Tagesordnung - 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 20.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB
RAT/0603/2006  
Ö 5  
Kanal- und Straßenbau Emminghausen hier: Bau eines Gehweges entlang der Kreisstraße sowie Sachstandsbericht
RAT/0601/2006  
Ö 6  
Straßenausbau "Braunsberg"
RAT/0605/2006  
Ö 7  
Verkehrssicherheit der Robinien in der Straße Neuenweg hier: Sachstandsbericht und Auftrag zu deren Beseitigung in 2007
RAT/0609/2006  
Ö 8  
Beleuchtung an der K15 OD Hinterhufe "Baubeschluss"
RAT/0611/2006  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Tenter Hof" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0571/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    20.02.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließu

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    27.03.2006 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließ

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 10  
Herstellung der Erschließungsanlage "Arnzhäuschen" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0597/2006  
Ö 11  
Herstellung der Erschließungsanlage "Eipringhausen" (Stichstraße) Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0598/2006  
Ö 12  
Straßenbenennung im Neubaugebiet "Neugartenfeld" / Dabringhausen
RAT/0600/2006  
Ö 13  
Information über die provisorische Markierung der Telegrafenstraße hier: mündlicher Sachstandsbericht    
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Ausbau der Kölner Straße hier: mündlicher Sachstandsbericht      
N 3     Verschiedenes