Der Rat der Stadt beschließt die Auflegung des
Vitalisierungsprogramms Wermelskirchen-Innenstadt in der der BeschlussvorlageNr. 0607/2006 beigefügten Fassung. Das
Programm ist mit sofortiger Wirkung umzusetzen.
Weiter beschließt der Rat der Stadt, das Programm durch
entsprechende Mittelentnahme aus der „Sonderrücklage Wirtschaftsförderung“ zu
finanzieren und für das laufende Haus-haltsjahr einen Betrag von 40.000 €
außerplanmäßig bei H.-Stelle 1.791.633.0.6 zur Verfügung zu stellen.
Sollten die z. Z. verfügbaren Mittel der Sonderrücklage
nicht ausreichen, wird die Deckung des Restbetrages aus dem Allgemeinen
Haushalt erfolgen (z. Z. ggf. aus Mehreinnahmen Gewerbesteuer).
29.05.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8.1 - geändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, die Auflegung des Vitalisierungsprogramm
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig zu beschließen, die Auflegung des Vitalisierungsprogramms
Wermelskirchen-Innenstadt in der der BeschlussvorlageNr. 0677/2006 beigefügten Fassung inklusive
der in der Sitzung beschlossenen Änderungen. Das Programm ist mit sofortiger
Wirkung umzusetzen.
Weiter beschließt der Rat der Stadt, das Programm
durch entsprechende Mittelentnahme aus der „Sonderrücklage
Wirtschaftsförderung“ zu finanzieren und für das laufende Haus-haltsjahr einen
Betrag von 40.000 € außerplanmäßig bei H.-Stelle 1.791.633.0.6 zur Verfügung zu
stellen.
Sollten die z. Z. verfügbaren Mittel der
Sonderrücklage nicht ausreichen, wird die Deckung des Restbetrages aus dem
Allgemeinen Haushalt erfolgen (z. Z. ggf. aus Mehreinnahmen Gewerbesteuer).
19.06.2006 - Rat der Stadt
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Auflegung des
Vitalisierungsprogramms Wermelskirchen-Innenstadt in der der Beschl
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Auflegung
des Vitalisierungsprogramms Wermelskirchen-Innenstadt in der der
BeschlussvorlageNr. 0677/2006
beigefügten Fassung inklusive der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss
am 29.05.2006 beschlossenen Änderungen. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung
umzusetzen.
Weiter beschließt der Rat der Stadt, das Programm
durch entsprechende Mittelentnahme aus der „Sonderrücklage
Wirtschaftsförderung“ zu finanzieren und für das laufende Haus-haltsjahr einen
Betrag von 40.000 € außerplanmäßig bei H.-Stelle 1.791.633.0.6 zur Verfügung zu
stellen.
Sollten die z. Z. verfügbaren Mittel der
Sonderrücklage nicht ausreichen, wird die Deckung des Restbetrages aus dem
Allgemeinen Haushalt erfolgen (z. Z. ggf. aus Mehreinnahmen Gewerbesteuer).