Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 29.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Enthält Anlagen
RAT/0681/2006  
Ö 5  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
Enthält Anlagen
RAT/0682/2006  
Ö 6  
Straßenausbau in der Ortslage Emminghausen einschl. Gehweg entlang der Kreisstraße Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO
RAT/0685/2006  
Ö 7  
Ausbau Schwanenplatz hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO
RAT/0700/2006  
Ö 8  
Maßnahmen zur Vitalisierung der Innenstadt    
Ö 8.1  
Vitalisierungsprogramm Wermelskirchen-Innenstadt
RAT/0677/2006  
Ö 8.2  
Änderung der Sondernutzungssatzung vom 02.08.2002 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2006 bezüglich der Aussetzung von Verwaltungsgebühren und Antrag der WNK-Fraktion vom 12.03.2006 zur Friständerung bei Plakatierungen im Zusammenhang mit Wahlen
RAT/0684/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

 

  1. Die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im Innenstadtbereich (Untere Eich, Eich, Telegrafenstraße, Kölner Straße und  Obere Remscheider Straße) werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat vorzulegen.

 

2.   Die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen wird auf fünf Tage verlängert.

      Der § 14(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert.  Der Satz 3 in § 14(1 i) entfällt.

 

 

   
    29.05.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8.2 - geändert beschlossen
    1
  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat vorzulegen.

 

2.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem  Rat einstimmig zu beschließen, die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf Werktage zu verlängern.

      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Gegenstimmen (WNK UWG, UWG, FDP, Bürgerforum) und einer Enthaltung (Bürgermeister) den gem. § 14(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen auf 8 Wochen zu verlängern nicht zu beschließen.  Der Satz 3 in § 14(1 i) entfällt.

   
    19.06.2006 - Rat der Stadt
    Ö 15.1 - geändert beschlossen
    1
  1. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG): Die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat vorzulegen.

 

2.   Der Rat beschließt einmütig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG), die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf Werktage zu verlängern.

      Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG) den gem. § 4(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen zu belassen.  Der Satz 3 in § 4(1 i) entfällt.

Ö 9  
Sponsoringbericht für das I. Quartal 2006
RAT/0678/2006  
Ö 10  
Neufestlegung der Schiedsmannbezirke und Benennung von 2 stellvertretenden Schiedsmännern
RAT/0648/2006  
Ö 11  
Antrag der Fraktionen von Bürgerforum, FDP, WNK und UWG vom 11.05.2006 bezüglich Contracting für Wärmeerzeugungsanlagen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Wermelskirchen    
Ö 12  
Anfragen    
Ö 12.1  
Anfrage der Fraktionen von Bürgerforum, WNK, FDP und UWG vom 11.05.2006 bezüglich der weiteren Verwendung des städtischen Hauses Kölner Straße 30    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 3     Rahmenvertrag zur Lieferung von PC-Systemeinheiten      
N 4     Ersatzbeschaffung einer vollautomatischen Drehleiter mit Korb (DLK 23/12)      
N 5     Beschaffung eines Krankentransportfahrzeuges KTW 2A      
N 6     Sporthalle Schwanenhalle: Vergabe der Dachdecker- und Klempnerarbeiten      
N 7     Einbau einer Zentralheizungsanlage in der Grundschule Tente      
N 8     Straßenausbau Forthausen hier: Vergabe der Bauleistung      
N 9     Verschiedenes