Die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen
im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im Innenstadtbereich (Untere Eich,
Eich, Telegrafenstraße, Kölner Straße undObere Remscheider Straße) werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das
bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der
Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht
zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung
nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und
im Rat vorzulegen.
2.Die in § 4(1) Satz 2 der
Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen wird auf
fünf Tage verlängert.
Der § 14(1 i) Satz 2 der
Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch
politische Parteinen und Wählergemeinschaften wird von 6 Wochen auf 8 Wochen
verlängert.Der Satz 3 in § 14(1 i)
entfällt.
29.05.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8.2 - geändert beschlossen
1
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt einstimmig zu beschließen, die Verwaltungsgebühren für
Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im gesamten
Stadtgebiet werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige
Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der Bürgermeister
wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht zu erstellen,
und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung nach 2008 zur
Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat
vorzulegen.
2.Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt demRat
einstimmig zu beschließen, die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung
vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf Werktage zu
verlängern.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, SPD,
Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Gegenstimmen (WNK UWG, UWG, FDP, Bürgerforum) und
einer Enthaltung (Bürgermeister) den gem. § 14(1 i) Satz 2 der
Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch
politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen auf 8 Wochen zu
verlängern nicht zu beschließen.Der
Satz 3 in § 14(1 i) entfällt.
19.06.2006 - Rat der Stadt
Ö 15.1 - geändert beschlossen
1
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 8
Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG): Die Verwaltungsgebühren für
Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im gesamten
Stadtgebiet werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige
Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der
Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht
zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung
nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und
im Rat vorzulegen.
2.Der Rat beschließt einmütig
bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG), die in § 4(1) Satz 2 der
Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf
Werktage zu verlängern.
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG) den gem. § 4(1 i)
Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den
Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen zu
belassen.Der Satz 3 in § 4(1 i)
entfällt.