Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 WNKUWG Freie Wähler, 3 FDP, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andres Müßener, Herr Karl Springer) die Verwaltung den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen vom 14.03.2016 (s. Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016, TOP 5 – Beschlussvorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.
Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andreas Müßener, Herr Karl Springer) die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.
Die Verwaltung wird mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andreas Müßener, Herr Karl Springer) beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.
Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.
Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.
Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz eingebracht werden.