Tagesordnung - 18. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 18. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
0135/2017-1  
Ö 4  
Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
0134/2017  
Ö 5  
Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge; Fortschreibung des Konzeptes
0107/2017  
Ö 6  
Änderung der Seniorenbeiratsordnung
Enthält Anlagen
0108/2017  
Ö 7  
Neubau eines Hallenbades - weitere Vorgehensweise und Standortentscheidung
Enthält Anlagen
0132/2017  
Ö 8  
Errichtung einer 2. Kunstrasenanlage im Eifgenstadion
0071/2017-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. a) und c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 - Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

 

Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und  diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.

 

Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.

 

Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.

 

Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz eingebracht werden.


 

   
    05.07.2017 - Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
    Ö 3 - (offen)
   

Der Leiter des Tiefbauamtes stellt eine denkbare Planung für eine Kunstrasenanlage im Bereich des Eifgen-Stadions vor und weist auf die im Rahmen einer Vorplanung ermittelten voraussichtlichen Erstellungskosten hin. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den im Haushalt ausgewiesenen 662.000 € zzgl. der in der Vorlage genannten 300.000 € r die Nebenanlagen Schulsport / Leichtathletik eine Minimalausstattung der gesamten Fläche möglich ist. (Stichwort Light-Version).

 

Der Antrag des Vertreters der Linken, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu verweisen, wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus mehrheitlich bei Enthaltungen der Mitglieder der FDP und der Grünen und gegen die Stimmen der/des Vertreter der WNK UWG Freie Wähler und der Linken, dem Rat der Stadt folgenden Beschluss unter Einbeziehung folgender Änderungen:

 

Absatz 3 des ursprünglichen Beschlussvorschlages: Worte „zu planen“ werden durch Worte „zu errichten“ ersetzt

Absatz 5 des ursprünglichen Beschlussvorschlages: Worte ….. „bis zu“.. werden gestrichen):

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. a) und c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 - Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

 

Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und  diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.

 

Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.

 

Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.

 

Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz eingebracht werden..

 

   
    10.07.2017 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 WNKUWG Freie Wähler, 3 FDP, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andres Müßener, Herr Karl Springer) die Verwaltung den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen vom 14.03.2016 (s. Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016, TOP 5 Beschlussvorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

 

Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andreas Müßener, Herr Karl Springer) die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Die Verwaltung wird mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen (10 SPD, 16 CDU, 5 Bürgerforum, 2 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Hildner, Frau Heike Lehmann, Herr Host Walter Schenk, Bürgermeister Rainer Bleek) bei 4 Nein-Stimmen (WNKUWG Freie Wähler) und 11 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, 3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Andreas Müßener, Herr Karl Springer) beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.

 

Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.

 

Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.

 

Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz eingebracht werden.

 

 

Ö 9  
Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung
Enthält Anlagen
0110/2017-1  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" A. Vorstellung des Entwurfs der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
0111/2017  
Ö 11  
Rahmenkonzept Kinderschutz mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. (DKSB)
Enthält Anlagen
0093/2017  
Ö 12  
Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2016
Enthält Anlagen
0128/2017  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 13.1  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 10.05.2017: Versorgung von Asylbewerbern/ Flüchtlingen mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0100/2017  
Ö 14  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Tausch von Grundstücken - Jugendfreizeitplatz      
N 2     Grundstücksangelegenheit Bebauungsgebiet Hilfringhausen      
N 3     Personalangelegenheit; Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Stadtsparkasse Wermelskirchen      
N 4     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" gemäß § 57 LBeamtVG      
N 5     Personalangelegenheit; Bestellung eines stv. Vorstandsmitgliedes der Stadtsparkasse Wermelskirchen      
N 6     Personalangelegenheit; Beförderung eines Beamten      
N 7     Bestellung und Abberufung von Prüfern der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 104 Abs. 2 GO Neubesetzung der Stelle einer Verwaltungsprüferin      
N 8     Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2016      
N 9     Verschiedenes