Der Rat der Stadt beschließt die 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.
07.05.2018 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt, die 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 zu beschließen.
14.05.2018 - Rat der Stadt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen (FDP) die 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Personen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 01.01.2019 - 31.12.2023