Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt weiterhin nichtöffentlich.
Die Prüfungsergebnisse werden nach Abschluss der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses zusammengefasst und dem Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis vorgelegt.
Die Geschäftsordnung des Rates wird zu § 6 Abs. 2 f) wie folgt geändert:
„Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der nach Abschluss der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegten Prüfungsergebnisse sowie die Beratung zur Feststellung des Jahresabschlusses.“
Die geänderte Geschäftsordnung wird dem Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.