Der Rat der Stadt beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014.
07.05.2018 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt,die 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014 zu beschließen.
14.05.2018 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Personen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 01.01.2019 - 31.12.2023