Unter diesem Tagesordnungspunkt wird zusätzlich der Antrag der CDU-Fraktion (Sperrvermerk für Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG), der Tagesordnungspunkt 14 und 15 des öffentlichen Teils beraten. (Details der Beratung TOP 14 und 15 siehe Niederschrift TOP 14 und 15)
Da von den Fraktionen Beratungsbedarf unter anderem aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion (Sperrvermerk für Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG) angemeldet wurde, wird die Beschlussfassung in die kommende Ratssitzung am 25.03.2019 vertagt.
Herr Mitglied des Rates Henning Rehse weist die Verwaltung darauf hin, dass in der Einladung zur kommenden Sitzung des Rates am 25.03.2019 dieser Tagesordnungspunkt fehlt und bittet die Verwaltung um rechtliche Prüfung, ob eine Beschlussfassung trotzdem möglich ist.
Nachgereichte Antwort der Verwaltung:
Da im Rat am 25.03.2019 eine eigene Hebesatzsatzung beschlossen werden soll und dieser Tagesordnungspunkt auch form- und fristgerecht auf der Einladung des Rates enthalten war, ist dies unschädlich. Bei Beschluss einer eigenen Hebesatzsatzung hat die Angabe der Hebesätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorische Bedeutung. Ansonsten bindet die Haushaltssatzung die Verwaltung, entfaltet aber keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Dies wurde am 19.03.2019 mit der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises abgestimmt. Eine Nachtragstagesordnung Haushaltsplanung 2019/2020 wird noch erfolgen.