Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012.
07.03.2019 - Jugendhilfeausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Herr Andreas Voß (Verwaltung) stellt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 vor.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 zu beschließen.
18.03.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig dem Rat der Stadt zu empfehlen die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 zu beschließen.
25.03.2019 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012.