Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein gibt eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu Tagesordnungspunkt 3 ab:
„Die AfD hat einen ihrer rechtsradikalsten Hetzer im Netz als sachkundigen Bürger in den Sportausschuss entsendet. Leider kann das nicht verhindert werden, ohne die Besetzung des Sportausschusses insgesamt zu behindern. Ich werde daher mit meiner Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen, wir kritisieren aber auf das Schärfste die Anwesenheit eines solchen Vertreters in einem Gremium des Rates.“
Die Fraktion WNKUWG Freie Wähler beantragt geheime Wahl für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Die Verwaltung schlägt vor, die geheime Wahl zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses vorzuziehen. Dieser Vorschlag wird einmütig bei einer Enthaltung (Die Linke) beschlossen.
Das Ergebnis der geheimen Wahl zum Jugendhilfeausschuss lautet: CDU 18 Stimmen, SPD 9 Stimmen, Bündnis 90/Die Grünen 12 Stimmen, Bürgerforum 4 Stimmen, FDP 4 Stimmen, WNKUWG Freie Wähler 5 Stimmen, Zukunft Wermelskirchen 2 Stimmen Gesamt: 54 Stimmen. Die Sitzverteilung ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Die Wahl wurde aufgrund unzureichender Erklärungen zum Ablauf und dadurch entstandener Unklarheiten bei einzelnen Ratsmitgliedern wiederholt. Vor der Wiederholung wurde seitens der Verwaltung umfassend der Ablauf erklärt und mehrfach nachgefragt, ob es noch Fragen gibt. Die Wahlwiederholung erfolgte nachdem alle Unklarheiten beseitigt und keine Nachfragen mehr bestanden haben.
a) Der Rat der Stadt legt die Anzahl der Ausschusssitze in den einzelnen Ausschüssen wie folgt fest: (siehe Anlage 2)
Die Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze in den einzelnen Ausschüssen gemäß der beigefügten Anlage 2 erfolgt einmütig bei einer Enthaltung (Die Linke).
b) Der Rat der Stadt wählt gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen in seine Ausschüsse und Arbeitskreise als Mitglied bzw. als Stellvertreter (lt. Vertretungsliste): (siehe Anlage 2)
Die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse gemäß der beigefügten Anlage 2 erfolgt einmütig bei 1 Enthaltung (Die Linke).
c) Die nachfolgende Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Absatz 5 GO NRW wird vom Rat der Stadt bestätigt: (siehe Anlage 2). Das Zugreifverfahren erfolgte auf die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze getrennt.
Die Wahl zur Besetzung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter erfolgt gemäß der beigefügten Anlage 2 einmütig bei einer Enthaltung (Die Linke).