Der Rat der Stadt bestellt gemäß §§ 63 und 113 GO NW neben der Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes: (einsetzen nach Anlage – wird nachgereicht).
16.11.2020 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt bestellt einstimmig gemäß §§ 63 und 113 GO NW neben der Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes: Zwei Vertreter aus dem Rat der Stadt. Die Besetzung ist der Anlage 3 zu entnehmen.