Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse
a) nach § 9 SpG zum Vorsitzenden: (einsetzen nach Anlage)
b) als Mitglied sowie als Stellvertreter: (einsetzen nach Anlage)
c) zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und
zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden: (einsetzen nach Anlage)
d) zum Delegierten der Sparkasse bzw. des Trägers in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie zwei weitere ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates als Vertreter sowie Ersatzvertreter dieses Delegierten: (einsetzen nach Anlage).
Die Anlage wird nachgereicht.