Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien PDF-Dokument
Haushaltsrede Bürgermeisterin Marion Lück  
Haushaltsrede 2021 Kämmerer  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2021, hier: Einbringung
Enthält Anlagen
0058/2021  
Ö 4  
Stellenplan 2021
Enthält Anlagen
0059/2021  
Ö 5  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0015/2021  
Ö 6  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2020
Enthält Anlagen
0018/2021  
Ö 7  
Einführung von Video-Übertragungen für Sitzungen des Rates der Stadt und der Ausschüsse
Enthält Anlagen
0052/2021  
Ö 8  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS
Enthält Anlagen
0032/2021  
Ö 9  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0034/2021  
Ö 10  
Abschluss einer Vereinbarung zur Fortführung der Schuldnerberatung
Enthält Anlagen
0060/2021  
Ö 11  
2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0002/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 28. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen.
 

   
    24.02.2021 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 8 - (offen)
   

 

1. Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt-  und Finanzausschuss unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013 zu beschließen.

 

2. Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Beide Beschlüsse erfolgen einstimmig.

 

 

 

   
    22.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 28. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen. Im ersten Satz der 28. Nachtragssatzung wird der Sitzungstermin vom 01.02.2021 auf den 22.03.2021 geändert.

 

 

Ö 12  
Förderrichtlinie für das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0054/2021  
Ö 13  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0210/2020  
Ö 14  
Antrag der AfD-Fraktion vom 29.01.2021: Festhalten der Stadtverwaltung Wermelskirchen an der Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland
Enthält Anlagen
0019/2021  
Ö 15  
Antrag der AfD Fraktion vom 01.03.2021: Stärkung der Gedenk- und Erinnerungskultur durch Verdunkelung
Enthält Anlagen
0057/2021  
Ö 16  
Antrag der CDU Fraktion vom 08.03.2021; Kostenlose Click and Meet Plattform für den Handel bereitstellen
Enthält Anlagen
0063/2021  
Ö 17  
Antrag der Fraktionen von CDU und Bürgerforum vom 19.03.2021; Selbsttests für Schulkinder
Enthält Anlagen
0067/2021  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
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