Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien PDF-Dokument
Haushaltsrede Bürgermeisterin Marion Lück  
Haushaltsrede 2021 Kämmerer  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2021, hier: Einbringung
Enthält Anlagen
0058/2021  
Ö 4  
Stellenplan 2021
Enthält Anlagen
0059/2021  
Ö 5  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0015/2021  
Ö 6  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2020
Enthält Anlagen
0018/2021  
Ö 7  
Einführung von Video-Übertragungen für Sitzungen des Rates der Stadt und der Ausschüsse
Enthält Anlagen
0052/2021  
Ö 8  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS
Enthält Anlagen
0032/2021  
Ö 9  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0034/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 € aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.


 

   
    25.02.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 , abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 €r die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.

 

 

   
    22.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 € aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.

 

 

 

Ö 10  
Abschluss einer Vereinbarung zur Fortführung der Schuldnerberatung
Enthält Anlagen
0060/2021  
Ö 11  
2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0002/2021  
Ö 12  
Förderrichtlinie für das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0054/2021  
Ö 13  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0210/2020  
Ö 14  
Antrag der AfD-Fraktion vom 29.01.2021: Festhalten der Stadtverwaltung Wermelskirchen an der Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland
Enthält Anlagen
0019/2021  
Ö 15  
Antrag der AfD Fraktion vom 01.03.2021: Stärkung der Gedenk- und Erinnerungskultur durch Verdunkelung
Enthält Anlagen
0057/2021  
Ö 16  
Antrag der CDU Fraktion vom 08.03.2021; Kostenlose Click and Meet Plattform für den Handel bereitstellen
Enthält Anlagen
0063/2021  
Ö 17  
Antrag der Fraktionen von CDU und Bürgerforum vom 19.03.2021; Selbsttests für Schulkinder
Enthält Anlagen
0067/2021  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Beschluss über Einzelhilfen      
N 2     Entscheidung über die Anwendung des § 81 Abs. 8 BeamtVG NRW; Ruhegehaltsfähige Anerkennung von Ausbildungs- und Berufszeiten      
N 3     Grundstücksangelegenheit Ankauf von zwei Grundstücken      
N 4     Grundstücksangelegenheit - Ausübung des Heimfalls an einem Erbbaurecht      
N 5     Verschiedenes