Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2026 zur Kenntnis.
08.12.2022 - Jugendhilfeausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Frau Barbara Frank stellt den Sachverhalt vor.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2026 zur Kenntnis.