Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24
der Gemeindeordnung NW (GO NW),
a)den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums
Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der
Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in
Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen
besuchen, nicht stattzugeben
und
b)verweist die Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft
des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen zurweiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
22.05.2007 - Schulausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24
der Gemeindeordnung NW (GO NW) einstimmig (bei Nichtteilnahme des
Stadtverordneten Rüdiger Bornhold zu Buchstabe b)),
a)den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums
Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der
Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in
Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen
besuchen, nicht stattzugeben
und
b)den Haupt- und Finanzausschuss hierüber in Kenntnis zu
setzen.
Darüber hinaus regt der Schulausschuss auf Vorschlag des
Stadtverordneten Theodor Fürsich an, in den Schulen zu prüfen, ob die
entstehenden Mehrkosten für ortsfremde Schülerinnen und Schüler bei Härtefällen
über den Schulverein finanziert/teilfinanziert werden können.
10.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der
Gemeindeordnung NW (GO NW),
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der
Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW),
den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums
Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der
Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in
Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen
besuchen, nicht stattzugeben.