Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt beschließt,
a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007
in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (ggf. mit folgenden
Änderungen .....),
c)
die Produktbeschreibungen für das HJ 2004 unter
Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die Änderungen von
Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben,
d)
den Stellenplan für das HJ 2004 in der Fassung
des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend
aufgeführten Änderungen ....,
e)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für
die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf
100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag
entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.
Der Rat der
Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 (ggf. mit Nachtrag
aufgrund von Änderungen) zur Kenntnis.
Weiterhin
nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des
Heftes “Erläuterungen zum Haushalt 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis.
Die
Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des
Rates als Anlage beizufügen.