Der Rat der Stadt beschließt die Umwandlung der Städt. Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 sowie die Einrichtung eines Mensabetriebes, sofern der städt. Haushalt die Finanzierung einer solchen Maßnahme zulässt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, Planungen und Kostenschätzungen für eine Anbaulösung zu erstellen und diese den politischen Gremien der Stadt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
15.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die
Umwandlung der Städt
Auf
Nachfrage von Stadtverordnetem Seeger teilt Erster Beigeordneter Graef mit,
dass für die Ausstattung Fördermittel aus dem IZBB-Programm gewährt werden
können und ein entsprechender Förderantrag seitens der Verwaltung bereits
gestellt wurde.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die
Umwandlung der Städt. Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule ab dem
Schuljahr 2010/2011 sowie die Einrichtung eines Mensabetriebes zu beschließen,
sofern der städt. Haushalt die Finanzierung einer solchen Maßnahme zulässt. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die
Verwaltung zu beauftragen, die Umwandlung kurzfristig bei der Bezirksregierung
Köln zu beantragen, Planungen und Kostenschätzungen für eine Umbaulösung zu
erstellen und diese den politischen Gremien der Stadt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
29.06.2009 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umwandlung der Städt. Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 sowie die Einrichtung eines Mensabetriebes, sofern der städt. Haushalt die Finanzierung einer solchen Maßnahme zulässt. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die Umwandlung kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, Planungen und Kostenschätzungen für eine Anbaulösung zu erstellen und diese den politischen Gremien der Stadt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.