Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 15.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009
Enthält Anlagen
RAT/1635/2009  
Ö 5  
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus dem Haushaltsjahr 2008 nach 2009
Enthält Anlagen
RAT/1631/2009  
Ö 6  
Städt. Hauptschule - Umwandlung in eine gebundene Ganztagshauptschule
RAT/1589/2009  
Ö 7  
Städt. Realschule - Errichtung einer Mensa für die Übermittagbetreuung
Enthält Anlagen
RAT/1590/2009  
Ö 8  
Städtisches Gymnasium: Lieferung und Montage einer Einbruchmeldeanlage hier: außerplanmäßige Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel
RAT/1666/2009  
Ö 9  
Sanierung Umkleiden Quellenbad; hier: a) Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW b) überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
RAT/1658/2009  
Ö 10  
Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel
Enthält Anlagen
RAT/1653/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, die 2.541.205,00 € für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt Aufwendungen und Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,  beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen. Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im Rat der Stadt separat zu beschließen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für die eingebetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen. 

 

   
    15.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die 2

Es erfolgt eine Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, in deren Veraluf die Verwaltung Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Auf Vorschlag von Stadtverordnetem Seeger soll eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.06.2009 erfolgen. Hierzu regt Herr Stadtverordneter Seeger an, in Absatz 1 Satz 2 des Beschlussvorschlages aufzunehmen, dass weitere Maßnahmen auch dann aufzunehmen sind, wenn sich Maßnahmen der Priorität 1 gegenüber den Kostenschätzungen verbilligen. Die Verwaltung sagt zu, entsprechend zu verfahren.

 

Dem Vorschlag des Stadtverordneten Seeger folgend erfolgt eine abschließende Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.06.2009.

Ö 11  
Zuschuss zu den Betriebskosten des Freibades Dhünn Abschluss einer Vereinbarung
Enthält Anlagen
RAT/1655/2009