Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die 2.541.205,00
€ für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für
Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der
Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1
aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar
sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der
Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung
stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die
Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.
Der Rat der Stadt beschließt Aufwendungen und
Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter
Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der
Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu
denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der
Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.
Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung
erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen
nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,
beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht
ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen.
Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der
Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im
Rat der Stadt separat zu beschließen.
Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die
investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.
Der Rat der Stadt beschließt weiterhin für die
in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen
und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den
Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem
Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.
Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die
investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.
Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für
die eingebetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen
Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr
2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010
einzuplanen.