Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2011 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 2,40 € (bisher 1,95 €)
nur Winterdienst je lfd. Meter 1,35 € (bisher 0,90 €)
Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 13.961 € zu entnehmen.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.