Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach wirdnur die Ermäßigung der Gebühr entsprechend der 2. Nachtragssatz bei Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Papiertonne (Gewerbe) erhöht, die übrigen Gebühren werden beibehalten.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfall-beseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntn
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach wird nur die Ermäßigung der Gebühr entsprechend der 2. Nachtragssatz bei Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Papiertonne (Gewerbe) erhöht, die übrigen Gebühren werden beibehalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntni
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach wird nur die Ermäßigung der Gebühr entsprechend der 2. Nachtragssatzung bei Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Papiertonne (Gewerbe) erhöht, die übrigen Gebühren werden beibehalten.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.