Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 2.034 € sowie der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu entnehmen.
29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebüh-renhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 2.034 € sowie der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu entnehmen.