Der Rat der Stadt beschließtdie „Hebesatzsatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2011“ in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes.
Eine Ausfertigung dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates beizufügen.
29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - zur Kenntnis genommen
Der Rat der Stadt beschließt die „Hebesatzsatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haus-haltsjahr 2011“ in der Fassung des vor
Das Mitglied des Rates Jochen Bilstein meldet für seine Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt Beratungsbedarf an. Daraufhin wird die Entscheidung hierzu einvernehmlich in die Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2010 verwiesen.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 9 - geändert beschlossen
Das Mitglied des Rates Herr Bilstein beantragt eine getrennte Abstimmung
Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein beantragt eine getrennte Abstimmung.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 16 Gegenstimmen (16 CDU) und drei Enthaltung (1 SPD, 1 WNK UWG, Herrn Rainer Schneider) die Steuersätze für die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2011entsprechend des vorgelegten Entwurfs der Hebesatzsatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2011.
Der Rat der Stadt vertagt die Entscheidung über die Gewerbesteuer auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt.
Eine Ausfertigung der Hebesatzsatzung in der beschlossenen Fassung ist dem Original der Niederschrift des Rates beizufügen.