Der Rat der Stadt beschließt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011gemäß dem Verwaltungsentwurf.
Ein Exemplar dieser Satzung wird dem Original der Niederschrift des Rates beigefügt.
29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - zur Kenntnis genommen
Der Rat der Stadt beschließt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01
Nach kurzer Diskussion wird die Entscheidung in dieser Angelegenheit einvernehmlich in die Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2010 verwiesen.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 10 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei zwei Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011gemäß dem geänderten Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen:
In § 8 Abs. (2)
1. …Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v.H.;
2. … Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.;
3. … in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten … 500,00 €.
Ein Exemplar dieser Satzung wird dem Original der Niederschrift des Rates beigefügt.