Tagesordnung - 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
101130_Schuelerbefoerderung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2010
Enthält Anlagen
RAT/2018/2010  
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010
Enthält Anlagen
RAT/2023/2010  
Ö 5  
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
RAT/2028/2010  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
RAT/2001/2010  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Enthält Anlagen
RAT/2002/2010  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
RAT/1995/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            126,00 €              (bisher 121,00)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            248,00 €              (bisher 237,00)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        182,00 €              (bisher 151,00)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

c)              dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu               entnehmen.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Ret-tungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            126,00 €              (bisher 121,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            248,00 €              (bisher 237,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        182,00 €              (bisher 151,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

c)              dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu               entnehmen.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt eintimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            126,00 €              (bisher 121,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            248,00 €              (bisher 237,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        182,00 €              (bisher 151,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

c)              dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu               entnehmen.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 9  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/1996/2010  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/1994/2010  
Ö 11  
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2011
Enthält Anlagen
RAT/2013/2010  
Ö 12  
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 Anpassung an die neue Rechtsprechung
Enthält Anlagen
RAT/2020/2010  
Ö 13  
Mensa Realschule; hier: Sachstandsbericht
RAT/2022/2010  
Ö 14  
Polizeiwache in Wermelskirchen    
Ö 14.1  
Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 04.11.2010; Umzug der Polizeiwache
Enthält Anlagen
RAT/2004/2010  
Ö 14.2  
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.2010; Beabsichtigte Verlegung der Polizeiwache
Enthält Anlagen
RAT/2012/2010  
Ö 14.3  
Antrag der Fraktionen von FDP und Bürgerforum vom 11.11.2010; Resolution des Rates der Stadt zur Polizeiwache in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2009/2010  
Ö 15  
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.2010; Anschaffung von Defibrillatoren für das Bürgerzentrum und das Hallenbad
Enthält Anlagen
RAT/2011/2010  
Ö 16  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.11.2010; Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Enthält Anlagen
RAT/2019/2010  
Ö 17     Anfragen    
Ö 18  
Enthält Anlagen
Anfrage des Regenbogenbündnisses vom 17.11.2010 betr. Ausgaben für Schülerbeförderung
Enthält Anlagen
RAT/2029/2010  
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 2     Einführung eines "Wirkungsorientierten Haushalts"; hier Sachstandsbericht      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 4     Grundstücksangelegenheit Ankauf eines Grundstückes zur Erweiterung des Betriebshofes Im Belten      
N 5     Grundstücksangelegenheit Ankauf eines Grundstückes in Forthausen      
N 6     Grundstücksangelegenheit - Veräußerung von Erbbaurechten      
N 7     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Grundstückes Aldi/Bahnhof      
N 8     Verschiedenes