Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 01000 7831202 „Rettungsdienst“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.
29.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 01000 7831202 „Rettungsdienst“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 85 Abs
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 01000 7831202 „Rettungsdienst“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.