Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, bei den folgenden
Haushaltsstellen fehlende Mittel überplanmäßig bereit zu stellen:
a)
Bei der H.-Stelle 1.510.981.0.9 „Finanzieaushaltsstellen überplanmäßig berrungsbeitrag
zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19 Abs. 1 KHG NW“ 19.592,33 €;
die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3
„Investitionspauschale des Landes“,
b)
bei der H.-Stelle 1.700.985.0.1 „Zuführung Teilbetrag
Investitionspauschale an Abwasserbetrieb“ 10.597,27 €; die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3
„Investitionspauschale des Landes“,
c)
bei der H.-Stelle 1.900.832.0.9
„Kreisumlage“ 129.001,67 €; die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.041.0.4
„Schlüsselzuweisungen“.