Das Mitglied des RatesHorst Walter Schenk wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
17.10.2011 - Rat der Stadt
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Das Mitglied des Rates Horst Walter Schenk wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs
Das Mitglied des Rates Horst-Walter Schenk wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.