Tagesordnung - 16. Sitzung des Rates der Stadt   

 
 
Bezeichnung: 16. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 17.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Verpflichtung und Einführung eines Mitgliedes des Rates der Stadt
RAT/2169/2011  
Ö 4  
ServiceVerbund RheinBerg; Sachstandsbericht der Verwaltung
Enthält Anlagen
RAT/2177/2011  
Ö 5  
Einführung einer Ehrenamtskarte; Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009
Enthält Anlagen
RAT/2187/2011  
Ö 6  
Werbung in städtischen Sporthallen
RAT/2192/2011  
Ö 7  
Beschaffung eines Gefahrstoffcontainers für die aktive Lagerung von Gefahrstoffen
RAT/2194/2011  
Ö 8  
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" - Vorstellung der Planinhalte - erneuter Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/2170/2011  
Ö 9  
Straßenumbenennung von "Eich 61" in "Am Schwanenplatz"
RAT/2200/2011  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainmentcenter/Spielhalle Viktoriastraße" und 34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet-Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten - Vorstellung der Planinhalte - beschleunigtes Verfahren - FNP-Änderung im Wege der Berichtigung - Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan
Enthält Anlagen
RAT/2171/2011-1  
Ö 11  
Widmung der Erschließungsanlage "Ketzberg" - Erweiterung
Enthält Anlagen
RAT/2176/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die

Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 17, Flurstück 172 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentliche bekannt zu machen.

   
    12.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 5 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt  einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die

Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 17, Flurstück 172 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentliche bekannt zu machen.

 

   
    17.10.2011 - Rat der Stadt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die

Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 17, Flurstück 172 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentliche bekannt zu machen.

Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     B-Plan Nr. 11 A/B Hilfringhausen "Eifgenblick" Abwicklung des Erschließungsvertrages      
N 2     Verkauf eines städtischen Grundstücks      
N 3     Grundstücksangelegenheiten Erneuerung eines Erbbaurechtes      
N 4     Grundstücksangelegenheiten Erneuerung eines Erbbaurechtes      
N 5     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 6     Personalangelegenheit; Beförderung eines Beamten      
N 7     Personalangelegenheit; Dauerhafte Übertragung einer Amtsleitung      
N 8     Personalangelegenheit; Anerkennung sog. Kann-Zeiten nach § 66 BeamtVG      
N 9     Personalangelegenheit; Anerkennung sog. Kannzeiten nach § 66 BeamtVG      
N 10     Verschiedenes