Der Rat der Stadt beschließt, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zugute kommen.
10.10.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zu Gutekommen.
17.10.2011 - Rat der Stadt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zugute kommen.