Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Haushaltsentwicklung; mündlicher Sachstandsbericht des Stadtkämmerers    
Ö 4  
Errichtung einer Sekundarschule
RAT/2471/2012  
Ö 4.1  
Neubau einer Sekundarschule - Antrag der Fraktionen von WNK UWG FREIE WÄHLER und CDU vom 07.11.2012
Enthält Anlagen
RAT/2448/2012  
Ö 4.2  
Sekundarschule - Prüfung der Alternative "Schaffung eines Schulzentrums"; Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2012
Enthält Anlagen
RAT/2455/2012  
Ö 4.3  
Neubau eines Schulgebäudes einschließlich Sporthalle für die Sekundarschule; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.11.2012
Enthält Anlagen
RAT/2456/2012  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
RAT/2454/2012  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Enthält Anlagen
RAT/2460/2012  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/2459/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:

 

?         Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgebühr

?         Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

   
    03.12.2012 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung" für das Jahr 2013 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:

 

???????????????Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgebühr

???????????????Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

   
    10.12.2012 - Rat der Stadt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:

 

?         Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgehr

?         Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr 

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.

Ö 8  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/2458/2012  
Ö 9  
1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
Enthält Anlagen
RAT/2344/2012  
Ö 10  
Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2453/2012  
Ö 11  
Kommunales Mobilitätsmanagement hier: Teilnahmewettbewerb
Enthält Anlagen
RAT/2439/2012  
Ö 12  
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