Tagesordnung - 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 06.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Verpflichtung der sachkundigen Bürger    
Ö 4  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
Entwicklungen Umbau Innenstadt - Maßnahmenkonzept und Ausbaustandards -
RAT/0276/2004  
Ö 6  
Straßenausbau "Untere Eich, Schwanen, Obere Waldstraße und Kurze Straße" - Änderung des Ausbauprogrammes - Mitteilung gem. § 29 GemHVO
RAT/0275/2004  
Ö 7  
Straßenausbau im Bereich der Innenstadt, Untere Eich, Schwanen, Burger Straße und Kurze Straße hier: Schreiben der Anlieger vom 22.09.2004 (Verfasser : Ritter, Dietlinde)
RAT/0283/2004  
Ö 8  
Straßenausbau "Brückenweg" hier: Änderung des Ausbauprogramms
RAT/0281/2004  
Ö 9  
Kreisstraße 12 und 22 Hier: Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Buchholzen (Verfasser : Herr Drescher)
RAT/0280/2004  
Ö 10  
Herstellung der Erschließungsanlage "Birkenweg" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage (Verfasser : Netz, Hans Dieter)
RAT/0224/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der Kanalisation sowie deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

Widmung:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße “Birkenweg” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstück 529

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

 

   
    06.12.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

                         

   
    13.12.2004 - Rat der Stadt
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

 

                         

                         

Ö 11  
Wustbacher Straße, Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW
RAT/0282/2004  
Ö 12  
Mündlicher Sachstandsbericht Planung Tente Werk 2 Dabringhausen    
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Straßenausbau "Untere Eich, Schwanen, Obere Waldstraße und Kurze Straße" hier: Mitteilung zum Ergebnis der Ausschreibung und der weiteren Vorgehensweise      
N 3     Verschiedenes