Beschlussvorschlag:
Übernahme:
Der Rat der Stadt
beschließt, die durch den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau
GmbH, erstellte Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der
Kanalisation sowie deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan
endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend
aufgeführten Grundstücke der Straße “Birkenweg” zum Gemeingebrauch
für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Dabringhausen, Flur 11, Flurstück 529
Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße
eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke
überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine
Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.